Diese tritt in laufenden oder abgebrochenen Beziehungen auf, betroffen sind in der überwiegenden Mehrzahl Frauen, aber auch Kinder, in selteneren Fällen Männer. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Mann und Frau schätzt, dass 10 bis 20 Prozent der Frauen in der Schweiz während ihres Erwachsenenlebens von Häuslicher Gewalt betroffen sind. 2012 gab es in der ganzen Schweiz rund 16‘000 Delikte Häuslicher Gewalt, die schweren Delikte haben seit 2009 deutlich zugenommen. Über 50 Prozent aller Tötungsdelikte ereigneten sich 2011 im Häuslichen Bereich. Galt das, was sich hinter den vier Wänden abspielte lange Zeit als Privatsache, so ist die Häusliche Gewalt seit einigen Jahren in den Fokus von Justiz und Polizei geraten. Heute bestehen in den meisten Kantonen gute Instrumente, um gegen diese Form der Gewalt effizient vorzugehen. Seit 2004 muss die Häusliche Gewalt in von Amtes wegen verfolgt werden. So bestehen heute in den meisten Kantonen gute Instrumente, um gegen diese Form der Gewalt vorzugehen.
Wie begegnen uns Opfer Häuslicher Gewalt?
Nicht selten ist die erlebte Gewalt am Telefon gar nicht das erste, was Opfer erwähnen. Es geht um belastete Familien, schwierige Beziehungen, Alkoholprobleme oder Trennungsabsichten. Oft spielt jedoch in solchen schwierigen familiären Verhältnissen körperliche oder psychische Gewalt eine Rolle, und wird von den Opfern einfach hingenommen. Das Bewusstsein, dass hier Unrecht geschieht, und dass die Betroffenen sich wehren können und sollen, fehlt häufig. Zu stark lasten psychische oder materielle Abhängigkeiten auf den Opfern oder sie haben schlicht Angst, etwas zu unternehmen, weil sie befürchten, dass die Gewalt zunimmt, wenn sie sich zur Wehr setzen. Und nicht zuletzt im Interesse der Kinder hoffen Betroffene eine Beziehung trotz der Gewalt doch noch kitten zu können. Studien belegen, dass viele Frauen trotz Schlägen und Erniedrigung bei ihren Partnern bleiben. Laut der von den kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren getragenen Schweizerischen Kriminal-Prävention zeigen nur rund 20 Prozent der Frauen ihre Partner an.
Was braucht ein Opfer Häuslicher Gewalt?
Das Zuhören und ernst nehmen bringt für Gewaltopfer bereits eine gewisse Entlastung. Dazu gehört auch, dass die Mitarbeitenden der Dargebotenen Hand die Umstände respektieren, die es einer betroffenen Person schwer machen, sich sofort aus einer oft schon längere Zeit andauernden Gewaltsituation zu befreien. Ebenso wichtig ist es allerdings, solchen Menschen immer wieder klar zu machen, dass sie die erlittene Gewalt nicht hinnehmen müssen. Oft braucht es mehrere Gespräche, um dieses Bewusstsein zu stärken, damit Betroffene Mut fassen, Hilfe anzunehmen und Täter anzuzeigen. Im Zuge der öffentlichen Sensibilisierung wurde das Hilfsnetz zur häuslichen Gewalt in den Kantonen ausgebaut. Es ist daher ausgesprochen wichtig, dass die Mitarbeitenden von Tel 143 diese regionalen Angebote gut kennen und Betroffene dorthin verweisen können. Besondere Erfahrungen damit hat die Dargebotene Hand in Genf, die in Zusammenarbeit mit dem Kanton erste Anlaufstelle für Opfer Häuslicher Gewalt ist. Ähnliches gilt für unsere Stellen, die eng mit den kantonalen Opferhilfestellen zusammenarbeiten.