Gutes tun auch über das Leben hinaus!

Vielen Menschen ist es ein grosses Anliegen, auch über das Leben hinaus Gutes zu tun oder etwas zurückzugeben. Dies können Sie mit einer Erbschaft oder einem Vermächtnis an gemeinnützige Organisation wie Die Dargebotene Hand Bern tun und so ermöglichen, dass jemand, der heute nicht weiterweiss, Mut für morgen findet.


Erbeinsetzung oder Vermächtnis?

In einem Testament oder Erbvertrag können im Rahmen der verfügbaren Quote beliebig Personen oder Institutionen begünstigt werden. Dem Erblasser stehen dabei grundsätzlich zwei verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Er kann den Begünstigten entweder als Erben einsetzen oder mit einem Vermächtnis ausstatten. Beides hat seine Vor- und Nachteile. Der administrative Aufwand für die Organisation ist bei einem fixen Legat jedoch kleiner. 


Testament

Regeln Sie Ihren Nachlass, einfach und sicher.

Testament erstellen und Die Dargebotene Hand Bern berücksichtigen
Ein Testament ist eine persönliche und verbindliche Verfügung die regelt, was nach dem Tode mit dem Nachlass geschieht.

Die Zusammenarbeit mit unserer Partnerorganisation DeinAdieu.ch ermöglicht Ihnen ganz unverbindlich und ohne Kosten ein Testament für Ihre persönliche Situation zu erstellen und Die Dargebotene Hand Bern direkt zu berücksichtigen.

Sie werden durch folgende drei Schritte geführt:
1) Erfassen Sie alle Erben
2) Legen Sie fest, wer welchen Anteil Ihres Nachlasses erhält
3) Schreiben Sie die erstellte Vorlage von Hand ab

Ihr handschriftliches Testament sollten Sie gut auffindbar und geschützt aufbewahren (Vertrauensperson, Anwalt, Gemeinde).

Testament erstellen

 

 

 

 

 


DeinAdieu.ch ist das erste Schweizer Online-Portal zum selbstbestimmten Lebensende.

Mit diesem Link gelangen Sie direkt zum Profil von Tel 143 - Die Dargebotene Hand Bern auf der Plattform DeinAdieu.ch 


Das Legat

Vermachen Sie einen genau definierten Vermögenswert.

Neben der Möglichkeit der Erbeinsetzung können Sie alternativ ein Vermächtnis (= Legat) hinterlassen. 

Mit einem Vermächtnis hinterlassen Sie Der Dargebotenen Hand einen genau bezeichneten Vermögenswert, zum Beispiel einen fixen Geldbetrag oder bestimmte Sachwerte. Ein Mitspracherecht innerhalb der Erbschaft steht der Organisation nicht zu. Sie haftet auch nicht für die eventuelle Schulden und erhält fix den zugesprochenen Vermögenswert.


Die Erbschaft

Setzen Sie uns als Erbin im Testament ein.

Wenn Sie die Dargebotenen Hand Bern als Erbin einsetzt, erhält sie einen bestimmten Bruchteil der Erbschaft mit dem Augenblick des Todes. 

Neben Familienangehörigen und Menschen, die Ihnen nahestehen, können Sie auch Organisationen wie die Dargebotenen Hand Bern als Erbin einsetzen. Dann wird die Organisation Teil der Erbengemeinschaft und erhält den von Ihnen bestimmten prozentualen Anteil des Vermögens. Sind keine pflichtteilgeschützten Erben vorhanden, darf die Dargebotene Hand Bern auch als Alleinerbin eingesetzt werden.

Als gemeinnützige Organisation sind wir von der Erbschaftssteuer befreit.  Ihr Erbe in vollem Umfang den Hilfesuchenden, den Freiwillig Mitarbeitenden und der Organisation zugute kommen. 

 


Bei Fragen wenden Sie sich an:
Frau Daniela Humbel,
Verantwortliche Kommunikation/Fundraising,
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031 305 50 68